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Verpackungsgesetz in Apotheken schlecht umgesetzt

Januar 2019 | Zwei Drittel aller Versandapotheken drohen Probleme mit dem Verpackungsgesetz. Hiervon dürften vor allem kleine, lokale Versandapotheken betroffen sein, das ergab meine Datenanalyse. Grund: Versandhändler müssen einen Vertrag mit einem Entsorgungsdienstleister schließen und sich anschließend registrieren. Das sieht das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor, das zum 1.1.2019 in Kraft getreten ist - andernfalls drohen Abmahnungen, Bußgelder und Verkaufsverbote!

Seit Januar 2019 ist es demnach für alle Versandhändler Pflicht, für ihre Verpackungen Entsorgungskosten abzuführen. Das geschieht über einen Vertrag mit einem lizensierten Versorger.  Anschließend muss sich der sogenannte „Hersteller“ der Verpackungen (der Inverkehrbringer) im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Um maximale Transparenz zu schaffen sind die Daten der registrierten Unternehmen öffentlich einsehbar. Auch die der registrierten Apotheken.

Zusätzlich gibt es für Versandapotheken das Versandapotheken-Register des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Dieses ist ebenfalls öffentlich einsehbar – und auswertbar. Für eine Erst-Analyse zum Thema Apotheken und Verpackungsgesetz wurden beide Quellen miteinander verknüpft.

Ergebnis: Zwei Drittel der im DIMDI registrierten Apotheken sind nicht im LUCID enthalten. Das ist für die Apotheken gefährlich, denn Folge eines Verstoßes gegen das Verpackungsgesetz wäre ein Verkaufsstopp der verpackten Ware und Bußgelder.

Hierbei scheinen manche Apotheken-Inhaber der Ansicht zu sein, dass es sich bei ihren Verpackungen um sog. Serviceverpackungen handelt. Das stimmt jedoch nur bedingt: Während sich die Lizensierungspflicht z.B. für Rezeptur-Kruken oder Tüten im HV auf den Lieferanten abwälzen lässt, gilt das für Versandverpackungen explizit nicht. Dieser Meinung scheinen sich übrigens viele Kollegen anzuschließen und gehen auf „Nummer sicher“: Insgesamt sind Stand 3.1. über 750 Apotheken im LUCID-Register gelistet.

Man darf gespannt sein, wie sich die Zahl der registrierten Unternehmen entwickelt. Als sicher kann jedoch gelten, dass windige Marktbegleiter bereits den einfachen Datenabgleich zwischen LUCID und DIMDI nutzen, um schwarze - oder unwissende - Schafe ausfindig zu machen und abzumahnen. Andererseits könnte es auch sein, dass das DIMDI-Register nur eine Vielzahl an Apotheken enthält, die ihren Webshop bereits auf Grund eben dieser steigenden Anforderungen aufgegeben haben …